ANWALTSKANZLEI
DOTTERWEICH & BÖHLER
UNFALLVERSICHERUNG

Zu unterscheiden sind im Bereich der Unfallversicherung zwei völlig unterschiedliche Welten, nämlich die gesetzliche Unfallversicherung sowie die private Unfallversicherung aufgrund eines privatrechtlichen Versicherungsvertrages.

Die gesetzliche Unfallversicherung ist geregelt im 7. Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB VII)

und unterscheidet sich nicht nur vom Umfang der Leistungen erheblich von den Leistungen aus der privaten Unfallversicherung.

Typische Problemfälle in der gesetzlichen Unfallversicherung sind etwa:

-

Raum für den Inhalt von id "Versicherungen"

 

SITEMAP
LEXIKON
DOWNLOADS
IMPRESSUM