ANWALTSKANZLEI
DOTTERWEICH & BÖHLER
SENIORENRECHT

Nein - es gibt kein

"Seniorengesetzbuch"

- aber Regelungsbedarfe, die schwerpunktmäßig ab einem bestimmten Lebensalter auftreten.

Zu nennen sind hier zunächst einmal die

Betreuungsvollmacht.

Wer für einzelne Bereiche nicht mehr handeln und entscheiden kann, erhält vom Vormundschaftsgericht einen Betreuer zugewiesen, der bestimmte Lebensbereiche regelt und Entscheidungen für Sie verbindlich trifft. Eine

Betreuungsvollmacht

ermöglicht Ihnen, die Person des Betreuers festzulegen. Machen Sie nicht von der Möglichkeit einer Betreuungsvollmacht Gebrauch, kann das Vormundschaftsgericht eine völlig fremde Person bestimmen.



Wichtig ist das

Patiententestament.

Sie wollen selbst bestimmen, wie weit Ärzte bei ihren Bemühungen gehen dürfen? Dann müssen Sie handeln, solange Sie dieses noch können. Die Abfassung eines

Patiententestaments

sollte stets unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung hierzu erfolgen.

Die

vorzeitige Übertragung von Vermögen

kann eine sinnvolle Alternative oder auch Ergänzung zu testamentarischen Verfügungen sein - bedarf aber der Feinabstimmung. Begriffe wie

Nießbrauch

und

Wohnrecht

spielen hier eine wichtige Rolle. Sie wollen sich aber vermutlich doch die Möglichkeit vorbehalten, bei Änderung der eigenen Situation wirtschaftliche Werte wieder zurückzufordern oder aber etwa im Falle groben Undanks durch die vorzeitig Bedachten? Dann muss das aber auch entsprechend "wasserdicht" geregelt werden.

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