Die gesetzliche Krankenversicherung ist geregelt im 5. Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB V)
und unterscheidet sich nicht nur vom Umfang der Leistungen erheblich von den Leistungen aus der privaten Krankenversicherung.
Typische Problemfälle sind::
- Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung
- Wechsel von der privaten Krankenversicherung wieder zurück in die gesetzliche Krankenversicherung
- Rechnung vom Zahnarzt trotz Status als Kassenpatient?
- Behandlung in Privatklinik oder durch einen Arzt, der nicht am Kassenarztsystem teilnimmt.
- Kostenerstattung für neue Behandlungsmethoden