ANWALTSKANZLEI
DOTTERWEICH & BÖHLER
BETRIEBSPRÜFUNG

 

Die Sozialversicherungsträger haben eine neue ertragreiche Einnahmequelle entdeckt: die

sozialversicherungsrechtliche Betriebsprüfung

Im Visier: Selbständige, Landwirte, mittelständische Unternehmer

mancher freie Mitarbeiter mutiert hier über Nacht zum festangestellten Mitarbeiter mit allen sozialversicherungsrechtlichen, insbesondere beitragsrechtlichen Konsequenzen.

Für den vermeintlichen Arbeitgeber kann dies erhebliche wirtschaftliche Belastungen und ggf. die Insolvenz mit sich bringen.

Die

Abgrenzung zwischen freiem Mitarbeiter und einem abhängig Beschäftigten

ist gesetzlich nicht geregelt und ergibt sich nach der Rechtsprechung anhand verschiedener Kriterien aus den "Umständen des Einzelfalles". Die Unschärfe der rechtlichen Vorgaben ist gleichzeitig auch eine Chance für die Betroffenen.

Gegen Beitragsbescheide mit anwaltlichem Beistand vorzugehen kann sich lohnen und ist geradezu geboten, wenn ein so genannter

Summenbeitragsbescheid

ergeht. Bei tatsächlichen oder auch nur vermeintlichen Unklarheiten in der Buchführung wird die Lohnsumme geschätzt und die geschätzte Summe der Sozialversicherungspflicht unterworfen. Die Schätzungen sind hierbei mitunter derart "großzügig", dass sie das wirtschaftliche Aus bedeuten können. Hier besteht akuter Handlungbedarf. Legen Sie Widerspruch ein, der dann auch noch später vom Anwalt begründet werden kann.

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