Das Recht der
Einer der Schwerpunkte der anwaltlichen Tätigkeit sind alle Problemstellungen rund um die
Probleme mit der Verfügbarkeit können sich auch ergeben, wenn Arbeitslosengeld neben einer anderen Beschäftigung, neben einer selbständigen Tätigkeit oder aber neben einer Tätigkeit als mithelfender Familienangehöriger bezogen werden soll. Die ist zwar dem Grunde nach möglich, es gibt aber stundenmäßie Begrenzungen und die Uhren der Agentur gehen da manchmal etwas seltsam.
Mitunter ergeben sich Probleme auch daduch, dass Arbeitgeber die sog. Arbeitsbescheinigung nicht richtig ausfüllen, sei es aus bloßer Unkenntnis oder aber mit Absicht, wenn das Beschäftigungsverhältnis nicht gänzlich unbelastet geendet hat.
Die arbeitgeberseitige Darstellung der Gründe, warum es zur Kündigung oder zum Aufhebungsvertrag gekommen ist eignet sich bestens dazu, einem missliebigen Arbeitnehmer im Nachhinein noch einige Probleme zu bereiten, zumal die Agentur für Arbeit in der Regel zunächst einmal der Darstellung des Arbeitgebers folgt.
Ein Klassiker der Problemlagen aus diesem Umfeld ist natürlich die Frage der zumutbaren Beschäftigung. Den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit steht unter anderem (nur) zur Verfügung, wer bereit ist, jede versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende zumutbare Beschäftigung unter den üblichen Bedingungen des für ihn in Betracht kommenden Arbeitsmarktes anzunehmen und auszuüben.
Der Ausdruck Vereinbarung, also ein durch zwei Partner auf gleicher Augenhöhe ausgehandelter Vertrag, ist in diesem Zusammenhang ohnehin absurd.
Wenn Sie die vom Vermittler vorgefertige Vereinbarung nicht unterschreiben, können Sie dem Versagungs- oder Kürzungsbescheid entgegensehen und erhalten die "Vereinbarung" mit welcher Sie nicht einverstanden waren und die Sie auch nicht unterschrieben haben dann eben bei nächster Gelegenheit als Bescheid (Verwaltungsakt) mit der Post. Wer behauptet da, dass die Quadratur des Kreises nicht möglich sei? Gegen eine Eingliederungsvereinabrung durch Bescheid können Sie widersprechen und dagegen auch vor dem Sozialgericht klagen.Weiterer Schwerpunkt sind alle Fragen der
Häufig wird das Augenmerk alleine auf die Höhe der Abfindung gerichtet und auf einen schnellstmöglichen Ausstieg aus dem Beschäftigungsverhältnis - mit fatalen Folgen.
Es droht die Verhängung einer